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Buchstabe F

Farben (liturgisch)

Sie haben im gottesdienstlichen Leben eine besondere symbolische Bedeutung. Sie geben den Tüchern am Altar und an der Kanzel je nach Jahreszeit wie Advent, Weihnachten, Ostern ihren spezifischen Ausdruck.

Wer in dieser Symbolik bewandert ist, erkennt allein an ihnen, ob gerade das Pfingstfest gefeiert wird oder Weihnachten bzw. Ostern oder ob wir uns in einer besinnlichen Zeit wie Adventszeit bzw. Passionszeit befinden.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Farben Taufbecken
Barbarazweige Devotionalien

Zusatzinformationen zu Farben:

Siehe:
Die Farben an Fest- und Feiertagen des Kirchenjahres

Zu den liturgischen Farben zählen nur die fünf Farben: grün, weiß, rot, schwarz und violett

Die Vorschriften für den Gebrauch der Farben laut Messbuch (Missale Romanum) der katholischen Kirche

Die verschiedenen Farben der liturgischen Kleidung sollen den besonderen Charakter der jeweils gefeierten Glaubensgeheimnisse und den Weg des christlichen Lebens im Verlauf des liturgischen Jahres verdeutlichen.

Für die Farben der liturgischen Kleidung soll die bisher übliche Ordnung gelten:

a) Weiß: für Stundengebet und Messfeier in der Osterzeit und Weihnachtszeit; an den Festen und Gedenktagen des Herrn mit Ausnahme solcher seines Leidens; an den Festen und Gedenktagen der Jungfrau Maria, der Engel, der Heiligen, die nicht Märtyrer sind; am Fest Allerheiligen (1. November), Johannes' des Täufers (24. Juni), Johannes' des Evangelisten (27. Dezember), Kathedra Petri (22. Februar) und Pauli Bekehrung (25. Januar).

b) Rot: für Palmsonntag und Karfreitag; an Pfingsten, an den Feiern des Leidens Christi, an den Festen der Apostel und Evangelisten und an den Feiern der Märtyrer.

c) Grün: für Stundengebet und Messfeier in der Zeit im Jahreskreis.

d) Violett: für Adventszeit und Fastenzeit. Man kann Violett auch bei der Liturgie für Verstorbene zum Chorgebet und zur Messe verwenden.

e) Schwarz: kann bei der Liturgie für Verstorbene verwendet werden.

f) Rosa kann an Gaudete (3. Adventssonntag) und Laetare (4. Fastensonntag) verwendet werden.

Die Bischofskonferenzen können geeignete Änderungen vornehmen, die den Erfordernissen und Bräuchen der einzelnen Völker Rechnung tragen; sie sind dem Apostolischen Stuhl vorzulegen.

Zu festlichen Anlässen können wertvollere Paramente verwendet werden, auch wenn sie nicht der Tagesfarbe entsprechen.

Die Messen zu bestimmten Feiern werden in der zugehörigen oder in weißer oder in festlicher Farbe gehalten, hingegen die Messen für besondere Anliegen in der Farbe des Tages oder der Zeit oder in violetter Farbe (Messe mit Bußcharakter, z. B. Nr. 23, 28, 40), die Votivmessen in der Farbe, die der betreffenden Messe entspricht, oder aber in der Farbe des Tages oder der Zeit.

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