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In einigen Bundesländern ist dieses katholische Fest ein gesetzlicher Feiertag. Es ist ein sogenannter unbeweglicher Feiertag; er findet also stets am selben Kalendertag statt. Das ist der 1. November.
Dieses Hochfest der katholischen Kirche ist gewidmet dem Gedenken an die Heiligen und Märtyrer, die im Laufe des Kirchenjahres nicht mit einem eigenen Feiertag geehrt werden.
Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:
Buß- und Bettag | Reformationstag |
Halloween | Allerheiligen |
Zusatzinformation zu Allerheiligen:
↓ Allerheiligen in der evangelischen Kirche?
↓ Allerheiligen Feiertag in diesen Bundesländern?
↓ Allerheiligen - Totengedenken wie Allerseelen?
Allerheiligen gilt allgemein als katholischer Feiertag, doch auch in der Agende der evangelischen Kirche wird er mit eignen liturgischen Texten (Lesungen, Psalm, Tagesgebet) und Liedern als "Gedenktag der Heiligen" aufgeführt. Im Unterschied zur katholischen Kirche ist Allerheiligen in der evangelischen Kirche ein Gedenktag, während es in der katholischen Kirche ein Hochfest ist. Doch bedeutender ist der theologische Unterschied zwischen Allerheiligen in der katholischen und evangelischen Kirche:
In der katholischen Kirche gedenkt man zu Allerheiligen der Heiligen, also der Personen, die durch die Kirche heilig bzw. selig gesprochen wurden, insbesondere derer, denen kein eigener Gedenktag im Kirchenjahr gewidmet ist. Das wird offensichtlich im Tagesgebet; es sieht die Heiligen als "verdiente Christen, die näher bei Gott stehen und somit Fürsprecher der Gläubigen bei Gott sind: Allmächtiger, ewiger Gott, du schenkst uns die Freude, am heutigen Fest die Verdienste aller deiner Heiligen zu feiern. Erfülle auf die Bitten so vieler Fürsprecher unsere Hoffnung und schenke uns dein Erbarmen. Darum bitten wir durch Jesus Christus. (Messbuch 2001, S. 692)
In der evangelischen Kirche hat man ein anderes Verständnis von Heiligen und damit vom Allerheiligentag. Hier feiert man an Allerheiligen die Tatsache, dass alle getauften Christen als heilig anzusehen sind. Das Verständnis von heilig folgt hier also dem Apostel Paulus, für den man durch die Taufe heilig wurde. Das zeigen die in der Agende vorgeschlagenen Tagesgebete. Das erste vorgeschlagene Gebet beginnt: "Heiliger, ewiger Gott, durch die Taufe hast du uns eingefügt in den vielstimmigen Chor deiner Heiligen, die dich rühmen im Himmel und auf der Erde." Das zweite vorgeschlagene Gebet zeigt noch deutlicher, dass mit "allen Heiligen" die getauften Christen gemeint sind: "Ewiger, treuer Gott du rufst uns in die Gemeinschaft der Heiligen, die zu allen Zeiten und an allen Orten deinen Namen verherrlichen: Wir danken dir, dass wir in einer langen Kette von Glaubenden stehen, verbunden im Bekenntnis zu dir und in zuversichtlichen Freude, dass wir dich schauen werden von Angesicht zu Angesicht. Dir sei ehre in Ewigkeit." (Evangelisches Gottesdienstbuch Berlin 1999, S. 439)
Auch die liturgischen Farben verdeutlichen den Unterschied: Die liturgische Farbe für Allerheiligen ist in der evangelischen Kirche rot (wie für Reformationstag und Konfirmation. Es ist die Farbe der Begeisterung). In der katholischen Kirche ist die liturgische Farbe für Allerheiligen weiß (Das ist die Farbe Christusfeste).
Gesetzlicher Feiertag ist Allerheiligen in nur in fünf deutschen Bundesländern; es sind Länder mit vorwiegend katholischer Bevölkerung.
Das sind die deutschen Bundesländer, in denen Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist:
Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland |
Man könnte nun meinen, die anderen Bundesländer, in denen Allerheiligen kein gesetzlicher Feiertag ist, wären bezüglich der Anzahl der gesetzlichen Feiertage benachteiligt. Doch dafür ist in neun der übrigen Bundesländer (Länder mit vorwiegend protestantischer Bevölkerung) der Reformationstag gesetzlicher Feiertag. In Berlin und Hessen ist weder der Allerheiligentag noch der Reformationstag allgemeiner Feiertag.
In vielen Regionen Deutschlands ist der der Tag Allerheiligen am 1. November praktisch zu einem Tag geworden, an dem man auf die Friedhöfe geht und der Verstorbenen gedenkt. Eigentlich ist erst der Folgetag, Allerseelen, der katholische Feiertag zum Gedenken an die Verstorbenen; doch in den Bundesländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, hat es sich so entwickelt, dass man schon an Allerheiligen die Gräber der Verstorbenen besucht - man hat an diesem Tag ja schulfrei und arbeitsfrei, während der Folgetag, der 2. November, der eigentliche Gedenktag an die Verstorbenen, kein gesetzlicher Feiertag ist - in keinem Bundesland.