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Buchstabe F

Feiertage (gesetzliche)

An solchen Tagen findet üblicherweise keine Schule statt, die Arbeit ruht und die Geschäfte bleiben geschlossen. Diese Tage sind also staatlich geschützt. Zumeist haben sie religiöse Gründe; denn an Stationen im Leben Jesu Christi wird gedacht. Aber auch Ereignisse aus dem Leben der christlichen Kirche und Ereignisse aus dem politischen Bereich können Anlass sein.

Finden diese Tage jedes Jahr stets am selben Kalenderdatum statt, so nennt man sie unbeweglich (Weihnachten gehört dazu); wechseln sie jährlich ihr Datum, wie Ostern, so tragen sie das Adjektiv beweglich.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Prozessionen Feiertage
Sabbat Konzil

Zusatzinformationen zu gesetzliche Feiertage:

Bewegliche / Unbewegliche Feiertage

Gesetzliche Feiertage in den Bundesländern

Änderung von Feiertagen und neue Feiertage

Was sind bewegliche und unbewegliche Feiertage?

Wir unterscheiden zwischen unbeweglichen Feiertagen und beweglichen Feiertagen. Die Bezeichnung unbeweglich/beweglich bezieht sich auf das feste bzw. wechselnde Datum. Unbeweglich nennt man Feiertage, die jedes Jahr am selben Kalendertermin gefeiert werden. Beweglich ist ein Feiertag, wenn das Datum jährlich wechselt (sich bis auf den Buß- und Bettag am beweglichen Ostertermin orientiert).

Unbewegliche gesetzliche Feiertage sind: Neujahr / Epiphanias / Tag der Arbeit / Mariä Himmelfahrt / Tag der deutschen Einheit / Reformationstag / Allerheiligen / Weihnachten.

Bewegliche gesetzliche Feiertage sind: Karfreitag / Ostersonntag / Ostermontag / Christi Himmelfahrt / Pfingstsonntag / Pfingstmontag / Fronleichnam / Buß- und Bettag.

Da die Festlegung von Feiertagen in der Hoheit der Bundesländer liegt, haben die sechzehn deutschen Bundesländer unterschiedliche Feiertagsreglungen. Siehe weiter unten die Termine der gesetzlichen Feiertage (auch "allgemeine Feiertage" genannt) in den unterschiedlichen Bundesländern.

Gesetzliche Feiertage in den deutschen Bundesländern

Neujahr / 1. Januar (in allen Bundesländern)

Epiphanias (Heilige Drei Könige) / 6. Januar (in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)

Frauentag / 8. März(nur in Berlin)

Karfreitag / Freitag vor Ostern (in allen Bundesländern)

Ostersonntag (frühestens 22. 03, spätestens 25. 04 / siehe Reglung des Ostertermins)

Ostermontag (in allen Bundesländern)

Tag der Arbeit / 1. Mai (in allen Bundesländern)

Christi Himmelfahrt / Donnerstag 40 Tage nach Ostern (in allen Bundesländern)

Pfingstsonntag / Sonntag 50 Tage nach Ostern (in allen Bundesländern)

Pfingstmontag / Montag nach Pfingstsonntag (in allen Bundesländern)

Fronleichnam / 60 Tage nach Ostern (in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland)

Mariä Himmelfahrt / 15. August (nur im Saarland und in Teilen Bayerns)

Weltkindertag / 20. September (nur in Thüringen)

Tag der deutschen Einheit / 3. Oktober (in allen Bundesländern)

Reformationstag / Reformationsfest / 31. Oktober (in den 9 Bundesländern: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)

Allerheiligen / 1. November (in den fünf Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

Buß- und Bettag / Mittwoch vor dem Totensonntag(nur noch in Sachsen)

1. Weihnachtstag / 25. Dezember (in allen Bundesländern)

2. Weihnachtstag / 26. Dezember (in allen Bundesländern)

Siehe auch: bewegliche Feiertage / unbewegliche Feiertage / Stille Tage

 

Welche neuen Feiertage 2019 eingeführt wurden

Seit 2019 gibt es in Berlin einen weiteren Feiertag: den Internationalen Frauentag am 8. März. Und auch die Thüringer haben seit 2019 einen weiteren Feiertag: den Weltkindertag am 20. September. Der thüringische Landtag beschloss, dass der Tag künftig ein gesetzlicher Feiertag ist. Erstmals gibt es damit neue Feiertage in Deutschland. Zuletzt wurde 1995 der Buß- und Bettag im November als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Arbeitgeber dafür zu entschädigen, dass sie Beiträge für die damals neu eingeführte Pflegeversicherung aufbringen müssen.

 

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