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Buchstabe F

Feuerbestattung

Dies ist eine Möglichkeit, Verstorbene zu bestatten. Der Begriff beinhaltet die Verbrennung des Leichnams mit Sarg (Einäscherung) in einem Krematorium, eine Trauerfeier sowie die Beisetzung der Urne bzw. Verstreuung der Asche.

Die Trauerfeier findet entweder vor der Verbrennung (Kremierung) statt oder anlässlich der Beisetzung bzw. Verstreuung der Asche. Diese Form der Bestattung wird zunehmend häufig gewählt. Ein Grund dafür ist die Annahme, dass durch die Verbrennung dem Geist des Menschen schnell die Freiheit ermöglicht wird.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Krematorium Feuerbestattung
Totenerweckung Friedwald

Zusatzinformationen zu Feuerbestattung:

Feuerbestattung, Einäscherung, Urnenbeisetzung

Beigesetzt der Totenasche

Geschichte der Feuerbestattung

Feuerbestattung - evangelische, katholische Kirche

Die Begriffe Feuerbestattung, Einäscherung, Urnenbeisetzung

Die vielen ähnlichen und doch leicht unterschiedlichen Begriffe bezüglich der Bestattung Verstorbener verwirren. Daher hier einige Erklärungen: Die Bezeichnungen Einäscherung und Kremierung sagen nur aus, dass der Leichnam verbrannt wird und lassen offen, in welcher Weise die Asche bestattet wird. Die Bezeichnung Feuerbestattung beinhaltet die Einäscherung plus die Bestattung der Asche. Dabei kann die Asche mit Urne beigesetzt oder neuerdings auch verstreut werden. Der Begriff Feuerbestattung ist also konkreter als die Begriffe Einäscherung und Kremation bzw. Kremierung. Die Bezeichnung Urnenbeisetzung beinhaltet die Kremierung und sagt zudem aus, dass die Asche in einem Urnengrab beigesetzt wird.

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Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Feuerbestattung

Was geschieht mit der Totenasche?

Im Rahmen der Feuerbestattung gibt es unterschiedliche Weisen, mit der Asche umzugehen. Die häufigste Weise ist, die Totenasche auf dem Friedhof in einem Urnengrab zu bestatten. Weitere Möglichkeiten sind: Seebestattung, Baumbestattung / Waldbestattung, Verstreuung, Luftbestattung. Jede dieser Bestattungsformen ist unter Teilnahme von Hinterbliebenen wie auch als anonyme Bestattung möglich.

 

Die Geschichte der Feuerbestattung

Der Brauch der Feuerbestattung ist zu allen Zeiten und in allen Kulturen nachweisbar. Zumeist standen Erdbestattung und Feuerbestattung gleichberechtigt nebeneinander. Wenn mal in Epochen oder Regionen die eine, mal die andere Form der beiden Bestattungsarten überwog, so hatte dies unterschiedliche Gründe. Zu Zeiten von Epidemien bevorzugte man z. B. das Verbrennen der Leichen; andererseits waren wirtschaftliche Verhältnisse (Die Kremierung war aufwändiger und teurer) sowie das Vorhandensein von Brennmaterial und der Zugang zu Krematorien ausschlaggebend. Mit der Verbreitung des Christentums ging die Kremation zurück, wozu ein falsch verstandener Jenseitsglaube sicherlich beitrug. Schließlich sprach im Jahr 786 Karl der Große ein Verbot der Feuerbestattung aus. Über die Gründe seines Erlasses spekulieren Historiker; doch man sieht als Ursache eher die Holzknappheit durch wildes abholzen und weniger religiöse Gründe.
Erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts wuchs Kritik an der Ganzkörperbestattung - und zwar aus hygienischen Gründen. Ärzte fordern ein Verbot von Friedhöfen in bewohnten Gebieten und sprachen sich lautstark für die Feuerbestattung aus, unterstützt von Feuerbestattungsvereinen, die die Errichtung von Krematorien forderten. Friedrich Siemens, Bruder von Werner von Siemens, entwickelte einen Ofen zur Verbrennung von Leichen und so fand im Jahr 1874 im Siemens Glaswerk in Dresden die erste Feuerbestattung der Neuzeit in Deutschland statt. Vier Jahre später wurde das erste Krematorium eröffnet, in Gotha, Thüringen. Heute stehen in Deutschland ca. 160 Krematorien und über 70 % der Verstorbenen werden eingeäschert.

 

Die Stellung der Kirchen zur Feuerbestattung

Warum gab es (und gibt es noch) Vorbehalte gegen die Kremierung

Die Verbrennung Verstorbener war früher in vielen Kulturen üblich; auch weil man fürchtete, Tote könnten ansonsten zurückkommen, um die Lebenden ins Reich der Toten zu ziehen. Da dies ein nichtchristlicher Aberglaube ist, war die Einäscherung im Christentum lange Zeit verboten. Auch der Glaube an die Auferstehung der Toten am Jüngsten Tag (zum Jüngsten Gericht) und die Vorstellung, dazu müsse der Körper in Gänze erhalten bleiben, ist für die christliche Ablehnung der Kremation ursächlich. Zudem wurde ins Feld geführt, dass auch der Leichnam Jesu nicht verbrannt wurde.

Da die Einäscherung so lange Zeit kirchlich nicht gestattet war, galt sie bei uns als "Bestattungsform der Ungläubigen". Doch das ist Vergangenheit; denn in den evangelischen Kirchen ist die Feuerbestattung seit Beginn des vergangenen 20. Jahrhunderts erlaubt. In der katholischen Kirche ist die Einäscherung Verstorbener seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erlaubt. Der Vatikan hob 1963 das Verbot der Feuerbestattung auf und gab sie für katholische Christen frei. Die aktuelle Auffassung der katholischen Kirche ist, dass die Verabschiedung der Verstorbenen würdig sein soll, von christlicher Weltanschauung motiviert, also mit dem eigenen Glauben und Gewissen vertretbar. Erwartet wird, dass die Totenasche auf "geweihtem Boden" die letzte Ruhe findet, also auf einem Friedhof bzw. in einer Kirche. Es bestehen Vorbehalte gegen die Seebestattung.

Die Feuerbestattung ist mittlerweile eine anerkannte Alternative zur Erdbestattung und friedhofsrechtlich in allen Staaten der Europäischen Union gestattet. Die Zahl der Einäscherungen nimmt stets zu. Mittlerweile sind in Deutschland über 60% der Bestattungen Urnenbeisetzungen. Allerdings ist diese Bestattungsform sehr unterschiedlich verteilt: Sie ist insbesondere in den neuen Bundesländern und im Norden verbreitet; in ländlichen Gebieten Süddeutschlands und in katholischen Regionen herrscht noch die Erdbestattung vor.

Angehörigen der orthodoxen Kirchen des Ostens und Muslimen ist die Feuerbestattung und Urnenbeisetzung weiterhin untersagt.

 

Erklärung der Begriffe rund um die Bestattung

Beerdigung / Begräbnis / Bestattung / Beisetzung / Einäscherung / Urnenbeisetzung / Erdbestattung / Seebestattung / Krematorium / Grab / Friedhof / Friedwald / Kolumbarium / Anonyme Bestattung / Sarg / Urne / Trauerfeier / Trauerbesuch / Beileid / Kondolieren / Kondolenzbesuch

 

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