katechismus21

» Startseite  » Buchstabe A  » Augsburger Bekenntnis  » Augsburger Religionsfrieden

Buchstabe A

Augsburger Bekenntnis

Im Jahre 1530 legte der Freund und Mitstreiter Luthers, Philipp Melanchthon, auf dem Augsburger Reichstag diese Schrift vor. Melanchthon und Luther hofften, dass alle Fürsten, die auf diesem Reichstag zusammenkamen, diesem gut formulierten Bekenntnis zustimmen würden. Sie wollten damit ein Auseinanderfallen der Kirche verhindern. Ihr Wunsch erfüllte sich nicht.

Diese Schrift ist noch heute Grundlage der Lutherischen Konfession. Dies ist die deutsche Bezeichnung.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Beichte Augsburger Religionsfriede
Versöhnung Augsburger Bekenntnis

Zusatzinformationen zu Augsburger Bekenntnis:

Die Reformation hatte einen Glaubensstreit hervorgerufen, den Kaiser Karl auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 schlichten wollte, Philipp Melanchton war vom Kaiser gebeten worden dafür die protestantischen Überzeugungen zu formulieren; die Schrift, die er vorlegte ist als Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) in die Kirchengeschichte eingegangen.

In der Sprache der Theologen heißt das Augsburger Bekenntnis: "Confessio Augustana". Martin Luther und Phillip Melanchthon gingen davon aus, dass den 28 Artikeln der Confessio Augustana (kurz: CA) alle Christen zustimmen könnten, die die Bibel als Fundament sehen. Sie dachten, die guten Argumente würden die Gegner beschwichtigen. Dieses Vorhaben scheiterte gründlich, wie wir alle wissen.

Zentrale Inhalte des Augsburger Bekenntnisses

• Luthers Rechtfertigungslehre wird als Fundament des Glaubens in den Mittelpunkt gestellt. Ein Christ kann also nicht durch gute Werke (Taten) vor Gott gerecht werden (von ihm angenommen), sondern in erster Linie durch die Gnade Gottes (sola gratia). Damit wird die damals gängige Ablasspraxis verurteilt, die suggerierte, man könne sich die Gnade Gottes kaufen oder durch gute Werke erwirken.

• Als Sakramente (von Jesus Christus eingesetzt) werden nur Taufe und das Abendmahl (Eucharistie) anerkannt - im Unterschied zu den bis dahin gültigen sieben Sakramenten.

• Das (der) Zölibat wird aufgehoben; Priester sollen heiraten dürfen.

• Das Abendmahl wird für die Gemeinde in zweierlei Gestalt ausgeteilt, also mit den Elementen Brot und Wein. Der Kelch wird soll auch den Gemeindegliedern (Laien) gereicht werden (Laienkelch)

• Die Kindertaufe erhält eine inhaltliche Begründung; getaufte Babys sind vollwertige Glieder der Gemeinde.

• Die Bischöfe verlieren ihre weltliche Macht. Ihr Einfluss soll sich auf den kirchlichenrechtlichen Bereich beschränken.

• Bezüglich der Beichte wird ausgeführt, dass nur Gott Sünden vergeben kann, nicht die Geistlichen. (Anders als allgemein angenommen, wird die Ohrenbeichte durch die Reformation lutherischer Prägung nicht abgeschafft.)

Auferweckung « » Augsburger Religionsfrieden