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Buchstabe A

Augsburger Religionsfrieden

Durch die Reformation entstanden Kämpfe zwischen Bevölkerungsgruppen. Um den Frieden wieder herzustellen, wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag von Augsburg ein Gesetz verabschiedet, das den Frieden sichern sollte.

Die Fürsten erhielten das Recht, eine Konfession für ihr Herrschaftsgebiet zu wählen. Untertanen, die mit der dann herrschenden Konfession nicht einverstanden waren, durften auswandern.

Dies ist der Name für das Gesetz, das nach der Reformation den Religionsfrieden wieder sichern sollte. Es wurde im Westfälischen Frieden von 1648 bestätigt.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Opus Dei Augsburger Religionsfrieden
Edikt Ökumenischer Kirchentag

Zusatzinformationen zu Augsburger Religionsfrieden:

Der Augsburger Religionsfriede gestand den Fürsten zu, die Konfession für ihr Herrschaftsgebiet festzulegen. So entstand der Ausspruch "Cuius regio, eius religio" (Wessen Region, dessen Religion). Damit war die konfessionelle Spaltung im deutschen Reich gesetzlich vorbereitet und wurde 1648 endgültig besiegelt.

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