katechismus21

» Startseite  »Buchstabe W  »Wein  »Weiß

Buchstabe W

Wein (Messwein / Abendmahlswein)

Die katholische Kirche hat für die Beschaffenheit dieses Abendmahlselements deutliche Bestimmungen: Naturrein muss es sein, keinerlei Zusätze sind erlaubt. Vereidigte Lieferanten garantieren diese Qualität. Die evangelische Kirche kennt die strengen Anforderungen nicht. Die Farbe ist nicht von Bedeutung, doch weiß ist mittlerweile die Regel.

Nach katholischer Lehre wandelt sich dieses Element während der Messfeier in das Blut Christi.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Zisterne Brot
Weihwasser Wein

Zusatzinformationen zu Wein:

Messwein rot oder weiß?
Traubensaft statt Wein beim Abendmahl?

Mit einfachem Tafelwein oder gar Traubensaft ist nach katholischer Lehre die Wandlung nicht möglich. In der evangelischen Kirche ist anstelle des Abendmahlsweins als Ausnahme auch Traubensaft zugelassen.

 

Abendmahlswein / Messwein rot oder weiß?

Allgemein nimmt man an, Abendmahlswein / Messwein sei selbstverständlich rot, da diese Farbe eher das Blut Christi symbolisiert. Doch in der römisch-katholischen Kirche ist das schon lange nicht mehr so. Schon im Jahr 1478 ließ der Papst (Sixtus IV.) Weißwein als Messwein zu. Der Weißwein hat sich hier durchgesetzt, ist hier üblich. Auch in der evangelischen Kirche regelt keine Vorschrift die Farbe des Weins; doch der Rotwein überwiegt (Befragung im Jahr 2019 von 47 Gemeinden in verschiedenen Landeskirchen durch katechismus21.de).

Traubensaft statt Wein beim Abendmahl?

In der katholischen Kirche
In der katholischen Kirche muss das eucharistische Element "Wein" selbstverständlich wirklicher Wein sein und darf nicht vermischt, verdünnt oder durch Traubensaft ersetzt werden. Das offizielle Messbuch der römisch-katholischen Kirche schreibt: "Der Wein für die Eucharistiefeier muss vom Gewächs des Weinstocks (vgl. Lukasevangelium 22, 18) stammen und naturrein und unvermischt sein, das heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen." Darüber gibt es in der katholischen Kirche auch keinen Dissens. Da das Abendmahl zumeist in einerlei Gestalt gefeiert wird (also nur das Brot ausgeteilt wird und die Kelchkommunion die Ausnahme ist), ist es leicht, bezüglich des Alkohols Rücksicht auf Alkoholiker oder Minderjährige zu nehmen.

Doch welche Rücksicht nimmt man auf alkoholkranke Priester? Der zuständige Bischof kann die Ausnahmegenehmigung erteilen, zur Heiligen Messe den Messwein durch Traubenmost (nicht durch Traubensaft) zu ersetzen. Diese Regelung gilt seit 1994. Der Most ist das reine Produkt der ausgepressten Weintraube; er darf nicht behandelt sein, also nicht verdünnt oder sterilisiert, sonst wäre es Traubensaft.

In der evangelischen Kirche
Man könnte meinen, die Frage, ob statt Wein auch Traubensaft beim Abendmahl verwendet werden kann, sei erst in den letzten Jahrzehnten aufgekommen. Nein, schon seit der Reformation wird diese Frage immer wieder gestellt. Einerseits wollte man Rücksicht auf alkoholkranke Menschen nehmen. Aber insbesondere der Mangel an Wein ließ immer wieder Forderungen aufkommen, den Wein zu verdünnen, durch Saft oder gar Wasser zu ersetzen. Die beiden Landeskirchen Anhalt und Württemberg führten im Jahr 1924 "Abendmahlsfeiern für Enthaltsame" ein, bei denen der Wein durch Traubensaft ersetzt wurde.

Seit in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Landeskirchen nach und nach das "Abendmahl mit Kindern" einführten, verbreitete sich schnell das bendmahl mit Weintraubensaft als erlaubte Sonderform. Es ist in allen Landeskirchen als Alternative erlaubt.

Doch die EKD und alle Landeskirchen betonen auch: "Regelform der Austeilung ist nach kirchlichem Herkommen die Hostie und der mit Wein gefüllte Gemeinschaftskelch" (Abendmahlsordnung der württembergischen Landeskirche vom 10. März 1995)

Weihwasser « » Weiß