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Buchstabe K

Kinderabendmahl

In den frühen 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben die meisten evangelischen Landeskirchen beschlossen, auch nicht konfirmierte Kinder am Abendmahl teilnehmen zu lassen. Die Leitungsgremien der jeweiligen Gemeinden müssen dazu die Freigabe des Abendmahls für Kinder beschließen. Die Kinder dürfen dann gemeinsam mit Erwachsenen am üblichen Gemeindeabendmahl teilnehmen. So sollen sie Gelegenheit bekommen, in dieses Sakrament "hineinzuwachsen", bevor ihnen mit der Konfirmation die uneingeschränkte Teilnahme in eigener Verantwortung erlaubt wird.

Gesonderte Abendmahlsfeiern für Kinder sind damit nicht gemeint. Daher müsste es heißen: "Abendmahl mit Kindern" oder "Abendmahl mit der Teilnahme von Kindern". Dagegen hat sich dieser etwas irreführende Begriff durchgesetzt.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Agapemahl Erstkommunion
Gnadenzuspruch Kinderabendmahl

Zusatzinformationen zu Kinderabendmahl:

Viele Gemeinden machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und bereiten die Kinder in den Kindergottesdiensten und in der Schule auf die Beteiligung am Abendmahl vor.

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