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Bewegliche Feiertage

Man kann Feiertage in zwei große Gruppen einteilen. Zu einer Gruppe gehören Feiertage, deren Kalenderdatum jedes Jahr gleich bleibt, wie z. B. Weihnachten oder Allerheiligen.

Zur zweiten Gruppe gehören z. B. Pfingsten, Christi Himmelfahrt, der Buß- und Bettag und natürlich Ostern. Die Termine dieser Feiertage orientieren sich zumeist am Osterfest und ändern wie der Ostertermin jährlich ihr Kalenderdatum.

Dies ist der Gruppenname für die Feiertage, die kein festes Kalenderdatum haben.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Namenstage bewegliche Feiertage
Tag des Herrn Aschermittwoch

Zusatzinformationen zu bewegliche Feiertage:

Liste aller beweglichen gesetzlichen Feiertage in den Bundesländern

Mit Ausnahme des Buß- und Bettags hängen die Termine der beweglichen Feiertage vom jährlich wechselnden Ostertermin ab. Der Buß- und Bettag fällt auf den vorletzten Mittwoch des Kirchenjahres, also auf den Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag / Totensonntag. Das sind die beweglichen Feiertage:

Karfreitag / Freitag vor Ostern (gesetzlicher Feiertag in allen 16 deutschen Bundesländern)

Ostersonntag (das Osterfest fällt immer auf den ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond - frühestens 22. 03, spätestens 25. 04 / Feiertag in allen Bundesländern)

Ostermontag (in allen 16 Bundesländern)

Christi Himmelfahrt / Donnerstag 40 Tage nach Ostern (Feiertag in in allen 16 deutschen Bundesländern)

Pfingstsonntag / Sonntag 50 Tage nach Ostern (gesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern)

Pfingstmontag / Montag nach Pfingstsonntag (in allen Bundesländern)

Fronleichnam / 60 Tage nach Ostern (Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland)

Buß- und Bettag / Mittwoch vor dem Totensonntag (nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag)

Die andere Gruppe der Feiertage sind die unbewegliche Feiertage. Sie haben ein festes Kalenderdatum. Zu ihnen zählen: Neujahr, Epiphanias (Heilige Drei Könige), Tag der Arbeit, Mariä Himmelfahrt, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, Allerheiligen, Weihnachten

Nicht alle Feiertage, die zu den beweglichen Feiertagen zählen, sind gesetzliche Feiertage. Gesetzliche Feiertage sind arbeitsfrei und schulfrei. Zudem sind nicht alle gesetzlichen Feiertage in allen Bundesländern gleich.

Kirchliche Feiertage - Gesetzliche Feiertage

Zwischen kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen ist zu unterscheiden. So sind z.B. der Aschermittwoch und der Buß- und Bettag kirchliche Feiertage, aber der Aschermittwoch ist in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Der Buß- und Bettag als kirchlicher Feiertag ist nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Auch Fronleichnam ist überall kirchlicher Feiertag, aber nur in einigen Bundesländern (siehe oben) ein gesetzlicher Feiertag.

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