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Buchstabe K

Kirchliche Trauung

Bei dieser kirchlichen Zeremonie versprechen sich Braut und Bräutigam im Angesicht Gottes und der anwesenden Zeugen zweierlei: erstens, dass sie das ganze Leben lang zusammenbleiben wollen; zweitens, dass sie sich treu sein werden. Sie werden daraufhin gesegnet.

Das Versprechen der Treue bis zum Tod und die Spendung des Segens für diesen Bund sind Kern dieser kirchlichen Feier.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Sakrament Einsegnung
Segen Kirchliche Trauung

Zusatzinformationen zu Kirchliche Trauung:

Standesamtliche Trauung Voraussetzung für kirchliche Trauung?

Bis zum Jahr 2009 war die kirchliche Trauung nicht ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Seither könnten die Kirchen Trauungen ohne vorausgegangene standesamtliche Eheschließung vornehmen, das Recht ist ihnen durch das neue Personenstandsgesetz gegeben. Ein solches Paar wäre dann kirchlich getraut, und das ist nicht nur eine Segnung des Paares, sondern kirchenrechtlich eine wirkliche Trauung mit Trauschein. Zivilrechtlich hat eine solche Heirat keine Konsequenzen, aber das haben kirchliche Trauungen sowieso nicht, egal ob sie vor oder nach der standesamtlichen Eheschließung vollzogen werden. / Doch in der Praxis geschehen kirchliche Trauungen ohne standesamtliche Heiratsurkunde nicht. Auf unsere Nachfrage bestätigen mehrere evangelische Landeskirchen sowie die Bistümer Münster und Köln, dass ihnen solche Trauungen nicht bekannt sind.

 

Kirchlicher Trauschein ohne standesamtliche Heiratsurkunde!

Zivilrechtlich sowie kirchenrechtlich möglich ist eine kirchliche Trauzeremonie ohne staatliche Heiratsurkunde aber. Hat ein Paar einen guten Grund, diesen Weg zu gehen, so muss es sich an Kirchengemeinde / Pfarrgemeinde wenden. So ist z. B. denkbar, dass ein Paar auf eine längere Reise gehen muss und dies als getrautes, kirchenrechtlich gesegnetes Paar tun möchte, obwohl die zivilrechtliche Eheschließung erst für später geplant ist; auch eine lebensgefährliche Erkrankung eines der beiden Partner kann ein Grund sein. Auf katholischer Seite wird dann eine bischöfliche Genehmigung eingeholt; auf evangelischer Seite liegt die Entscheidung in der Hand der zuständigen Geistlichen.

Alle Informationen zur kirchlichen Trauung

Dazu haben wir ein ausführliches extra Hochzeitsportal erstellt. Auf hochzeit-trauung.de beantworten wir wirklich alle Fragen zur Vorbereitung und Gestaltung der kirchlichen Trauung. Wir geben Anregungen für die unterschiedlichen Lesungstexte, machen Liedvorschläge, zeigen, wie sich Trauzeugen und andere Personen (auch Kinder) an der Hochzeitszeremonie beteiligen können, z.B. mit guten Wünschen für das Paar und vieles mehr..

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