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Pate / Patin / Taufpate

Für Quiz ist der Text so formuliert, dass beim Vorlesen (ohne die Klammern) zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt.

Diese Personen (Taufpaten bzw. Taufpatinnen) legen bei der Taufe eines Kindes das Versprechen ab, die Eltern bei der christlichen Erziehung zu unterstützen, für das Kind zu beten und seelsorglich für es da zu sein.
Da das Baby noch keinen eigenen Willen hat, erbitten (Taufpaten) sie mit den Eltern die Taufe und sprechen mit ihnen, stellvertretend für das Kind, das Apostolische Glaubensbekenntnis.
Bedingung für ihr Amt ist, dass sie der Kirche angehören und vollberechtigtes Mitglied sind. Sie müssen also getauft und konfirmiert bzw. gefirmt sein.

Ist die Antwort noch nicht gefunden, so stehen vier Begriffe zur Auswahl:

Pastor Pate
Apostel Namenspatron

Zusatzinformationen zu Pate / Patin:
In der frühen Christenheit, als die Erwachsenen getauft wurden, waren Paten Zeugen, die für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit des Taufbewerbers bürgten.

Siehe: Taufpate

Pastoralreferent « » Patenbescheinigung / Patenschein