katechismus21
Für Quiz ist der Text so formuliert, dass beim Vorlesen (ohne die Klammern) zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt.
Geistliche Personen wie Priester, Pfarrerinnen, Pfarrer sind verpflichtet, über das, was man ihnen im Vertrauen sagt, Stillschweigen zu bewahren - auch gegenüber Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern. Kein Seelsorger, keine Seelsorgerin darf zu einer Offenlegung des ihm vertraulich Mitgeteiltem gezwungen werden – bei der Polizei nicht und selbst vor Gericht nicht.
Die Verpflichtung zur unbedingten seelsorglichen Verschwiegenheit (das Beichtgeheimnis) ist gesetzlich geschützt und seit dem frühen Mittelalter auch unter dem Namen Beichtsiegel bekannt.
Statt Beichtsiegel ist dies (Beichtgeheimnis) der offizielle Name für diese Geheimhaltungspflicht.
Ist die Antwort noch nicht gefunden, so stehen vier Begriffe zur Auswahl:
| Interkommunion | Beichtgeheimnis |
| Blasphemie | Handauflegung |
Zusatzinformationen zu Beichte:
Das Beichtsiegel wird auch von den staatlichen Gerichten akzeptiert - für Geistliche gilt diesbezüglich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das Brechen des Beichtgeheimnisses ist eine kirchenrechtliche Straftat.
Das Beichtgeheimnis ist in den protestantischen und katholischen Kirchen gleichsam "unverbrüchlich"; selbst eine Entbindung durch den Beichtenden ist nicht möglich.
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