katechismus21

» Startseite  » Buchstabe K  » Kirchenübertritt  » Kirchenvorstand

Buchstabe K

Kirchenübertritt

Mit dem 14. Lebensjahr wird man religionsmündig. Dann dürfen Jugendliche ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten entscheiden, welcher Konfession oder Religion man angehören möchte.

Dies ist die Bezeichnung für den Wechsel der Konfession oder Religion, wenn z. B. ein evangelischer Christ katholisch wird oder ein Christ sich für den Islam entscheidet. Gleichbedeutend ist das lateinische Wort Konvertierung.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Kirchenaustritt Kirchenasyl
Exegese Kirchenübertritt

Kirchentag « » Kirchenvorstand