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Buchstabe K

Konkordat

Dieses lateinische Wort heißt zu deutsch Vertrag. Einige dieser Verträge haben den Lauf der Geschichte bestimmt. In einem solchen Abkommen sind z. B. die Rechte und Pflichten festgeschrieben, die die katholische Kirche dem Staat gegenüber hat.

Der Begriff bezeichnet nur spezielle Verträge, nämlich die zwischen dem Vatikan (also dem Papst) und einem Staat.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Präludium Konkordat
Credo Mammon

Zusatzinformationen zu Konkordat:

Konkordat und Kirchenvertrag

Bischofswahlen und das Recht der Kirche, staatlich anerkannte Schulen zu unterhalten, sind z. B. per Konkordat geregelt. Da in Deutschland die katholische und evangelische Kirche rechtlich gleichgestellt sind, werden diese Verträge in gleicher Weise auch mit der evangelischen Kirche geschlossen. Sie heißen da aber nicht Konkordat, sondern einfach Kirchenvertrag.

Konkordanz « » Konstantin der Große