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Buchstabe B

Beichtgeheimnis

Geistliche Personen wie Priester, Pfarrerinnen, Pfarrer sind verpflichtet, über das, was man ihnen im Vertrauen sagt, Stillschweigen zu bewahren - auch gegenüber Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern. Kein Seelsorger, keine Seelsorgerin darf zu einer Offenlegung des ihm vertraulich Mitgeteiltem gezwungen werden – bei der Polizei nicht und selbst vor Gericht nicht.

Die Verpflichtung zur unbedingten seelsorglichen Verschwiegenheit ist gesetzlich geschützt und seit dem frühen Mittelalter unter dem Namen Beichtsiegel bekannt.

Statt Beichtsiegel ist dies der offizielle Name für diese Geheimhaltungspflicht.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Interkommunion Beichtgeheimnis
Blasphemie Handauflegung

Zusatzinformationen zu Beichte:

Das Beichtsiegel wird auch von den staatlichen Gerichten akzeptiert - für Geistliche gilt diesbezüglich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das Brechen des Beichtgeheimnisses ist eine kirchenrechtliche Straftat.

Das Beichtgeheimnis ist in den protestantischen und katholischen Kirchen gleichsam "unverbrüchlich"; selbst eine Entbindung durch den Beichtenden ist nicht möglich.

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