katechismus21

» Startseite  » Buchstabe G  » Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Buchstabe G

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Nach staatlichem Recht können zwei Frauen bzw. zwei Männer miteinander eine eheliche Verbindung eingehen, die in Rechten und Pflichten der Ehe zwischen Mann und Frau gleichkommt.

Die Kirchen bieten keine Trauungen von zwei Männern bzw. zwei Frauen an; doch in besonderen Gottesdiensten können diese Paare gesegnet werden.

Dies ist die Bezeichnung für das eheliche Zusammenleben von zwei Männern bzw. von zwei Frauen.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Ehe Gleichgeschlechtliche Partnerschaft
Genfer Konvention Monotheistische Religion

Gläubigentaufe « » Gleichnis