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Buchstabe P

Pate / Patin / Taufpate

Diese Personen legen bei der Taufe eines Kindes das Versprechen ab, die Eltern bei der christlichen Erziehung zu unterstützen, für das Kind zu beten und seelsorglich für es da zu sein.

Da das Baby noch keinen eigenen Willen hat, erbitten sie mit den Eltern die Taufe und sprechen mit ihnen, stellvertretend für das Kind, das Apostolische Glaubensbekenntnis.

Bedingung für ihr Amt ist, dass sie der Kirche angehören und vollberechtigtes Mitglied sind. Sie müssen also getauft und konfirmiert bzw. gefirmt sein.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Pastor Pate
Apostel Namenspatron

Zusatzinformationen zu Pate / Patin:

In der frühen Christenheit, als die Erwachsenen getauft wurden, waren Paten Zeugen, die für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit des Taufbewerbers bürgten.

Siehe: Taufpate

Pastoralreferent « » Patenbescheinigung / Patenschein