katechismus21

» Startseite  » Buchstabe A  » Amtshandlungen  » Amtstracht

Buchstabe A

Amtshandlungen

Dies sind bedeutende, offizielle Segenshandlungen, die in die amtlichen kirchlichen Bücher eingetragen werden. Diese Handlungen haben auch eine rechtliche Bedeutung: Durch die Taufe z. B. wird man Mitglied der christlichen Gemeinde und durch die Konfirmation oder Firmung erwirbt man das Recht, Taufpate zu sein. Daher erhalten die derart gesegneten Menschen oder ihre Angehörigen darüber eine kirchenamtliche Bescheinigung.

Die Taufe, die Firmung oder Konfirmation, die Trauung und die Bestattung gehören zu diesen kirchlichen Handlungen. Kasualie nennt man eine solche offizielle Handlung mit dem lateinischen Wort. Dies ist der deutsche Begriff.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Litanei Einsegnung
Amtshandlung Einsetzungsworte

Zusatzinformation zu Amtshandlungen:

Zu einigen Amthandlungen haben wir ausführliche Portale ins Netz gestellt. Da finden Sie alle wichtigen Informationen, Texte, Liedvorschläge zur Heiligen Taufe, zur kirchlichen Trauung und zur Beerdigung / Bestattung.

Amos « » Amtstracht